Goldverbot

„The return to gold does not depend on the fulfillment of some material conditions. […  It presupposes only one thing: the abandonment of the illusion that increasing the quantity of money creates prosperity.“ – Ludwig von Mises

Goldverbote stellen ein Horrorszenario für jeden Goldanleger dar. Geschichtlich gesehen sind die Spielarten der Goldverbote jedoch ganz verschieden: Sie reichen von der Aussetzung der Einlöseverpflichtung über die Besitzbeschränkung bis hin zur gewaltsamen Konfiszierung. Historisch gesehen war die Gefahr einer Beschlagnahmung immer dann am größten, wenn „progressive“ politische Ambitionen über die Ausdehnung von Staatsausgaben finanziert wurden, was leider häufig auch in Kriegen mündete.

Heute sind es vor allem zunehmende globale geopolitische Spannungen und damit verbundene Teuerungen, eine immer stärker werden staatliche Verschwendungssucht, die durch politisch-opportunistische Umverteilungsversprechen befeuert wird, sowie das kontinuierliche Inflationieren der Geldmenge durch die Zentralbanken, welche den Geldbedarf von Staaten immer weiter steigen lassen.

Was sind Motive für ein Goldverbot und wie kann es in der Praxis aussehen?

Das Muster der Goldkonfiszierungen ist historisch gesehen auf der ganzen Welt ähnlich: Befindet sich eine Regierung in einer Krise, wird sie versuchen, das Vermögen Ihrer Bürger heranzuziehen. In der Geschichte gibt es jede Menge Beispiele von staatlichen Goldkonfiszierungen, speziell dann, wenn große Teile des Privatvermögens in Gold gehalten wurden.

Der staatliche Handlungsspielraum ist dabei meist recht groß, so dass es eine Reihe von Maßnahmen sein können, die dann zur Einschränkung oder gar zum Verbot des Goldbesitzes ergriffen werden können:

  • Der Privatbesitz an Edelmetallbeständen wird mengenmäßig begrenzt oder verboten.
  • Der Handel mit Gold wird eingeschränkt oder verboten.
  • Der Staat fordert eine Zwangsabgabe auf vorhandene Goldbestände.
  • Edelmetalle müssen per Gesetz oder anderer Vorschrift an den Staat veräußert werden.

Historisches Lehrstück: Das Goldbesitzverbot in den USA ab 1933 und die weltweite Demonetarisierung des Goldes seit 1974

Das historisch bekannteste Goldverbot, das bei genauem Hinsehen fast schon einer dreifachen Enteignung gleichkommt, ist verbunden mit dem Namen des amerikanischen Präsidenten Franklin Delano Roosevelt (FDR). Um seine politische Agenda voranzutreiben und sich aus der großen Depression heraus zu investieren, verpflichtete er jeden, der in den USA lebte, durch die „Executive Order 6102“ vom April 1933 sein Gold an die Regierung abzugeben. Das geschah unter Strafandrohung, wenngleich es keine harte entschädigungslose Enteignung war, sondern das abzugebende Gold der Regierung verkauft werden konnte bzw. musste. Damals war Gold gleich Geld und machte ungefähr 30 % des gesamten Vermögens in den USA aus, für den Staat also ein gefundenes Fressen.

Aber damit noch nicht genug. In der Folge wertete FDR den Goldpreis pro Unze um sage und schreibe 70 % auf 35 Dollar die Feinunze auf. Das kommt einer zweiten Enteignung gleich, da die Bürger nicht mehr an der Aufwertung ihres ursprünglichen Goldbesitzes partizipieren konnten. Außerdem hatte jeder Bürger nur noch amerikanische Dollar in seinen Händen, die relativ zu Gold stark abgewertet waren.

Acht Monate später wurde zudem alles von der Fed gehaltene Gold per „Gold Reserve Act“ dem US-Finanzministerium und damit der Sphäre der Politik, überschrieben. Dies war effektiv betrachtet eine dritte Konfiszierung, nun nämlich von einem nicht-politischen Regierungszweig, der Fed, hin zur politischen Exekutive, dem US-Finanzministerium. Damit hatte der Staat genug Gold konfisziert, um sich aus der Misere heraus zu manövrieren.

Aber schon der Gold Reserve Act von 1934 enthielt die Bestimmung, dass fortan Gold aus allen vertraglichen Goldklauseln als Zahlungsmittel gestrichen werden sollte! Bis 1974 blieb Gold in den USA als Wertanlage verboten! Dann hob es Präsident Gerald Ford auf. Was nur wenige wissen: Auch wenn damals die Freiheit, Gold zu besitzen, rechtlich zwar wieder hergestellt wurde, so blieb die Bestimmung in Kraft, dass alle Verträge, die Gold als Zahlungsmittel vorsehen, weiterhin verboten waren.

Zusammen mit der Tatsache, dass bereits 1971 die Goldbindung des Dollars als damalige Weltreservewährung aufgehoben wurde, war das goldene Edelmetall somit vollständig demonetarisiert worden.

Auszug weiterer Goldbesitzverbote in der Geschichte:

Land Jahr Maßnahme
USA 1933 – 1974 Abgabepflicht an den Staat
Italien 1955 Gold für das Vaterland (Abgabepflicht von Schmuck)
Deutschland 1923 – 1931 Goldbesitzverbot
Australien 1959 Beschlagnahmung von Gold von Privatpersonen
Großbritannien 1966 Beschlagnahmung von Gold von Privatpersonen

Wie hoch ist das Risiko eines Goldverbots heute?

Im Zeichen historischer Schuldenhöchststände von Staaten, globaler geopolitischer Krisenherde und Kriege, sowie einer Reihe von Gesetzen, die es dem Staat legal möglich machen, Vermögen für einen Lastenausgleich in den Blick zu nehmen, könnte man natürlich die Sorge haben, dass es in näherer Zukunft möglicherweise ein Goldverbot oder eine Beschränkung des Besitzes geben könnte. Auch hier hilft ein sachlicher Blick in die historischen Erfahrungsumstände.

Gold war historisch gesehen immer dann staatlichem Begehren ausgesetzt, wenn es einen hohen Anteil am Vermögen der Menschen hatte. Dies ist heutzutage nicht (mehr) der Fall. Gold stellt heute ungefähr 1 % des weltweiten Privatvermögens dar. Zudem hat es, wie oben erwähnt, seinen Status als offizielles Zahlungsmittel weitestgehend verloren. Daher ist zunächst zu erwarten, dass Regierungen andere Vermögenswerte in den Blick nehmen, auf die sie leichter Zugriff bekommen, wie z.B. Immobilien. Auch mit dem Mittel von Steuern und Vermögensabgaben lassen sich aus Sicht einer Regierung deutlich schneller Mittel aus dem Vermögen der Bürger akquirieren, als durch ein Goldverbot, das zudem als Maßnahme viel komplexer zu organisieren wäre.

Daher ist das Risiko einer physischen Konfiszierung heutzutage deutlich geringer.

Wie kann ich mich gegen ein Goldverbot schützen?

Eine der effektivsten Möglichkeiten, sich von einer Goldkonfiszierung zu schützen, sind Lagerkonzepte in anderen Rechtsräumen. Dafür sind meist keine hohen Anlagesummen nötig, im Gegenteil. Hier empfiehlt es sich, die Angebote von Edelmetallhändlern zu prüfen, die entsprechende Lagerkonzepte anbieten.

Darüber hinaus gilt grundsätzlich: Immer einen kühlen Kopf behalten, nicht in Panik verfallen und alles in Ruhe und rechtzeitig planen. Die regionale Diversifikation ist auch nicht aufwendig, sondern lässt sich mit einer entsprechend guten Beratung in kurzer Zeit umsetzen.

Auch sollten Sie Ihre Belege immer gut aufbewahren. Immer wenn Sie Gold verkaufen, sollten Sie sich einen Beleg dafür geben lassen. Im Falle eines Goldverbotes hat dies den Vorteil, dass Sie belegen können, dass Ihnen das Gold nicht mehr gehört. Wenn Sie keinen Beleg über den Verkauf Ihres Goldes haben, laufen Sie bei einem Goldbesitzverbot Gefahr, dass Sie verdächtigt werden, Gold zu besitzen, das Sie schon vor Jahren verkauft haben. Wenn Sie immer Belege über Ihren Verkauf haben, können Sie das vermeiden und somit mögliche Sanktionen verhindern.