Liechtenstein: Verlässlichkeit und Sicherheit durch politische Stabilität und Kontinuität
Vorteile in Liechtenstein durch effektive Asset Protection
Hohe Flexibilität und Verwahrung der Edelmetalle auf höchstem Niveau 

„Es braucht viel Mut und große Vorsicht, um ein Vermögen aufzubauen; und wenn man es geschaffen hat, braucht es zehnmal so viel Klugheit, es zu behalten.“
(N. M. Rothschild, 1777 – 1836)

Diversifikation ist ein grundlegender Baustein im Vermögensschutz. Insbesondere in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sind Vermögenswerte substanziellen Risiken aller Art ausgesetzt. Daher ist der effiziente Schutz des Eigentums wichtig für den zukünftigen Werterhalt.

Bei der physischen Anlage und Lagerung von Edelmetallen, ist ein sicherer geographischer Lagerort fundamental. Daher ist es für Anleger und Investoren wichtig, in Verbindung mit dem Erwerb und unmittelbarem Eigentum der erworbenen Edelmetalle eine Lagerlösung zu haben, die den erforderlichen Rahmen an rechtlicher, wirtschaftlicher und politischer Stabilität bietet, damit der Schutz des Eigentums und die Flexibilität in der Transaktion langfristig verbürgt ist.

Liechtenstein: Verlässlichkeit und Sicherheit durch politische Stabilität und Kontinuität

Das Fürstentum Liechtenstein steht für ein hohes Maß an politischer Kontinuität und Stabilität. Es ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf direkt-demokratischer und parlamentarischer Grundlage. Das Fürstentum erlebte 2019 seinen 300. Geburtstag, und besitzt noch heute als souveräner Staat seine ursprünglichen geographischen Grenzen. Trotz vieler politisch-geographischer Umbrüche der vergangenen Jahrhunderte hat es die Napoleonische Rheinbundpolitik, den Wiener Kongress (Deutscher Bund), den Ersten Weltkrieg, den Zusammenbruch der Österreichisch-Ungarischen Monarchie und den Zweiten Weltkrieg in seinen immer noch bestehenden Grenzen von 1719 souverän überstanden.

Liechtenstein ist eines der reichsten Länder der Welt gemessen am Pro-Kopf Einkommen der Einwohner. Zugleich ist es ein bedeutender Standort für Industrie und Dienstleistungen und gehört zu den am stärksten industrialisierten Ländern Europas. Über 40 % Prozent der Bruttowertschöpfung geschieht in der Industrie des Landes. Liechtenstein belegt zudem regelmäßig einen Spitzenplatz unter den forschungsintensivsten Ländern der Welt (Amt für Statistik), wozu natürlich auch der wachsende Sektor der (Finanz-)Dienstleistungen gehört. Während Standard & Poor’s das Kreditrating vieler Staaten (z.B. USA, UK, Frankreich) in den letzten Jahren heruntergestuft hat, behält Liechtenstein konstant die Bestnote AAA.

All dies spiegelt sich in enorm soliden Staatsfinanzen wider. Liechtenstein besitzt ein hohes Staatsvermögen und hat zudem keine Staatsschulden. Sowohl Land als auch Gemeinden und Sozialversicherungen haben das mehrfache der Jahresausgaben in der Rücklage. Dabei ist Liechtenstein alles andere als „geizig“. Pro Kopf der Einwohner gibt das Land mehr aus als die meisten Länder der OECD (die OECD umfasst knapp 40 Mitgliedsstaaten weltweit, die sich der Demokratie und Marktwirtschaft verpflichtet fühlen). Gleichzeitig ist die Staatsquote (Staatsausgaben / BIP) mit derzeit rund 20 % auch eine der geringsten weltweit und weniger als die Hälfte des EU-Durchschnitts. Das liegt offensichtlich am enorm hohen Bruttoinlandsprodukt pro Kopf. Liechtenstein zeigt – vergleichbar mit der Schweiz -, dass ein kleines Land auch mit niedrigen Steuern und guten ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für privates Unternehmertum im globalen Standortwettbewerb erfolgreich sein kann.

Liechtenstein ist über den Zollvertrag an den Schweizer Wirtschaftsraum angebunden und über die Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum in den europäischen Binnenmarkt integriert.

Die DNA der traditionsbewussten demokratisch geprägten Identität Liechtensteins liegt in der zwischen Fürsten und Volk geteilten Souveränität. Neben der Schweiz bietet Liechtenstein die europaweit am stärksten verankerten direktdemokratischen Teilnahmerechte. Direkte Volksrechte sind in vielerlei Dimensionen eingerichtet, die über die Gesetzgebung bzw. Finanzbeschlüsse hinausgehen. So bestehen direkt-demokratische Instrumente auch in den Bereichen der Landtagseinberufung bzw. -auflösung, der Richternomination im Konfliktfall, der Gemeindesezession, Monarchieabschaffung oder in Form eines Misstrauensantrags gegen den Fürsten.

Gleichzeitig existiert in Liechtenstein auch die anderswo übliche demokratisch-rechtsstaatliche Gewaltenteilung mit einem nach freiem und gleichem Wahlrecht gewählten Landtag aus 25 Abgeordneten, der wiederum die Regierung (bestehend aus Regierungschef und 4 Regierungsräten) wählt und Gesetze verabschiedet, sowie mit unabhängigen Gerichten, und mit Gemeinden, die ihre Angelegenheiten (auch fiskalisch) weitgehend dezentral bestimmen können.

Vorteile in Liechtenstein durch effektive Asset Protection

Wirkungsvoller Vermögensschutz bezieht immer auch sogenannte „Nichtmarktrisiken“ ein, wie z.B. den Vermögenswert vor politischen oder zivilrechtlichen Risiken möglichst gut abzuschirmen.

Die Asset Protection ist dabei Teil einer Vermögensschutzstrategie, bei der Anleger unterschiedliche Risikoaspekte in den Blick nehmen. Folgende Grafik fasst das umfassende Vermögensschutz-Prinzip und die darin eingebundene Bedeutung einer Asset Protection Strategie gut zusammen (angelehnt an: Kommer, Gierhake, Souverän Vermögen schützen, 2021; Gierhake, Stichwort Asset Protection, 2019):

Das stabile politische Umfeld in Liechtenstein und die daraus resultierende Sicherheit für Anleger wurde oben bereits beschrieben.

Zivilrechtliche Risiken können sich zum Beispiel aus Haftungsrisiken bzw. Gläubigeransprüche gegen einen einzelnen Haushalt, einen Unternehmer oder eine juristische Person ergeben (z.B. aus gesetzlicher Geschäftsführerhaftung oder anderen vertraglichen Haftungskonstellationen; oder außerhalb der unternehmerischen Sphäre aus familienrechtlichen Konstellationen). Liechtenstein bietet hier die Besonderheit, dass es nicht dem Lugano-Abkommen beigetreten ist (zum Lugano-Abkommen siehe unten). Ganz praktisch bedeutet dies z.B., dass ein deutsches zivilrechtliches Urteil nicht unmittelbar in Liechtenstein vollstreckt werden kann, da ausländische Urteile nicht direkt anerkannt werden. Meist muss über ein sogenanntes Rechtseröffnungsverfahren, das zusammen mit weiteren Hürden eine recht hohe prozessrechtliche Hürde darstellt, der Sachverhalt inklusive Beweisführung von Grund auf neu verhandelt werden.

Das Lugano-Abkommen

Das Lugano-Abkommen ist ein multilateraler (mehre Staaten betreffender) völkerrechtlicher Vertrag über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen einschließlich Pfändungsurteilen. Vertragsparteien sind die EU-Staaten, die Schweiz, Norwegen und Island, nicht jedoch Liechtenstein.

Es umfasst einerseits Regelungen über die internationale gerichtliche Zuständigkeit, anderseits auch Bestimmungen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. Es zielt auf eine weitgehende Gleichstellung von Urteilen der Gerichte anderer Mitgliedstaaten mit denen nationaler Gerichte ab. Keine Anwendung findet das Übereinkommen hingegen bei steuer-, zoll- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten.

Im Ergebnis bedeutet das Abkommen, dass deutsche zivilrechtliche Urteile auch in den anderen Vertragsländern behördlich zügig vollstreckt werden. Das kann z.B. auch den Zugriff mittels lokaler Behörden auf Bankkonten zwecks Pfändung betreffen.

Hohe Flexibilität und Verwahrung der Edelmetalle auf höchstem Niveau 

Verwahrung im vollständig regulierten Umfeld

Seit 2021 ist die Lagerung von Edelmetallen in Liechtenstein vollreguliert, was signifikante Vorteile für Anleger hat. Durch einmalige saubere Dokumentation des / der wirtschaftlichen Berechtigten sowie der Mittelherkunft ist dem Kunden garantiert, dass er die Vermögenswerte jederzeit wieder in den Finanzkreislauf einbringen und frei im Finanzsystem transferieren kann. So können z.B. durch Banken Verkaufserlöse aus aufgewerteten Edelmetallbeständen unkompliziert und schnell wieder vom Verkäufer erworben werden. Das ist insbesondere wichtig, da z.B. Edelmetallbestände aus Bankschließfächern nur schwer an die Bank zurückverkauft werden können, wenn die gelagerten Edelmetalle nicht lückenlos und transparent dokumentiert sind.

Der erforderliche Dokumentations- und Legitimationsprozess ist digital gestützt und innerhalb kurzer Zeit abgeschlossen.

All Risk Versicherung

Alle gelagerten Edelmetalle sind vollumfänglich versichert. Dazu gehört auch das Risiko der Veruntreuung. Versicherungsschutz besteht bei folgenden Ereignissen:
• Einbruch
• Beraubung
• Überfall
• Elementarschäden
• Verlust
• Beschädigung
• Veruntreuung

Umfassendes Reporting

Neben der physischen Verwahrung im Hochsicherheitslager, garantiert die exakte Lagerbuchhaltung Professionalität und Transparenz. Jede Edelmetallposition wird entsprechend mit Seriennummer, Gewicht und Siegelnummer eingebucht und dem Kunden mit einer Einlagerungsbestätigung zugeordnet.

Investoren profitieren von einem übersichtlichen Kunden-Dashboard, das 24/7 verfügbar ist. Es beinhaltet u.a.
Detailübersichten zu Transaktionen, Verträgen, Edelmetallbeständen, Inventurlisten.

Segregierte Einzelverwahrung

Die physischen Edelmetalle werden vollständig getrennt von den Beständen anderer Kunden an eigenen ausgewiesenen Lagerplätzen verwahrt. Dadurch wird zu 100 % sichergestellt, dass Anleger ausschließlich die Edelmetalle zurück erhalten, die sie ursprünglich zur Verwahrung eingelagert haben, zurückerhalten. Die Lagerbestandslisten der Kunden umfassen die Zuordnung der jeweiligen Barrennummern, bei Münzen die Siegelnummern der versiegelten
Lagerboxen.

Bei Silberbarren ist das System grundsätzlich identisch, jedoch wird die Box durch eine Palette ersetzt. Auf der Lagerbestandsliste wird ebenfalls der einzelne Barren mit Gewicht, Reinheit, Seriennummer und Lagerstandort geführt. Edelmetalle, die der MwSt. unterliegen, können mehrwertsteuerfrei erworben und eingelagert werden.